Ausländerwesen

Allgemeine Informationen

Ausländer können beim Einwohnermeldeamt einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel

1. Aufenthaltserlaubnis (befristet)
2. Niederlassungserlaubnis (unbefristet)

nach den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes vom 30. Juli 2004 stellen. Diese Rechtslage gilt ab dem 01.01.2005.

Der Antrag wird dann zuständigkeitshalber an das Ausländeramt des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Tel.: 02261/880, weitergeleitet.

Welche Gebühren fallen an?

Zu entrichtende Gebühren/Kosten: 5,00 bis 100,00 Euro (vom Ausländeramt des Oberbergischen Kreises festgesetzt)

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Pass

- aktuelles biometrietaugliches Passfoto

- Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate

- eventuell Mietvertrag

- eventuell Schulbescheinigung

Ansprechpartner/in
Mießner, Susanne
02261 404 107
Mrazek-Topic, Viktoria
02261 404 106