Fischereischeine

Allgemeine Informationen

Fischereischeine werden ausgestellt als:
Jugendfischereischein;
Jahresfischereischein;
Fünfjahresfischereischein

Beantragt werden kann im einzelnen:
der Jugendfischereischein ab 10 - 16 Jahre
der Jahresfischereischein und der Fünfjahresfischereischein ab dem 14. Lebensjahr nach Ablegung der Fischerprüfung.

Diese Prüfung kann beim Oberbergischen Kreis abgelegt werden.

Zu beachten ist, dass bei der Neubeantragung und der Verlängerung der Fischereischeine immer das laufende Jahr mitgerechnet wird.

Welche Gebühren fallen an?

Jugendfischereischein 8,- EUR;
Jahresfischereischein 16,- EUR;
Fünfjahresfischereischein 48,- EUR

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bundespersonalausweis oder Reisepass,

Lichtbild,

Nachweis über die Ablegung der Fischerprüfung

Ansprechpartner/in
Mießner, Susanne
02261 404 107
Mrazek-Topic, Viktoria
02261 404 106