Kinderreisepass

Allgemeine Informationen

Antragsteller sind die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten. Die Vorlage der Personalausweise oder Reisepässe ist erforderlich.
Ferner wird die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch der Eltern benötigt. Ab dem 01.01.2006 gibt es neue Kinderreisepässe, sodass ab dem 01.01.2006 grundsätzlich immer ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (35mm x 45mm) mit hellem Hintergrund- unabhängig vom Alter des Kindes - benötigt wird. Sofern ein alter Kinderausweis oder Kinderreisepass vorhanden ist, so ist dieser bei Beantragung der Neuausstellung vorzulegen. 

 

Die Anwesenheitdes Kindes ist bei der Beantragung zwingend erforderlich. Das gilt ebenso für die Verlängerung, bzw. Aktualisierung von Kinderreisepässen.

Da nicht alle Staaten einen Kinderausweis/Kinderreisepass anerkennen muss ggf. ein richtiger Reisepass (siehe auch unter Reisepass) ausgestellt werden! Welche Ausweisdokumente benötigt werden, können auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de nachgesehen werden.

Verlängerung:

Eine Verlängerung ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich und wird wie bei einer Neuausstellung durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen. Eine Verlängerung ist jedoch nur möglich solange der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist!

Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, so ist ein entsprechender Nachweis (rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss, rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtserklärung o.ä.) im Original vorzulegen.

Ledige Mütter benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt vom Geburtsjugendamt des Kindes.

Welche Gebühren fallen an?

13.00 Euro (Beantragung)

6.00 Euro (Verlängerung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kinderreisepass / Geburtsurkunde

aktuelles biometrietaugliches Passbild oder benutzen Sie unseren Self Service Terminal ab einer Körpergröße von 1,30 m (hierfür ist eine privatrechtliches Nutzungsentgeld in Höhe von 5,00 Euro zu entrichten)

Unterschriften beider Elternteile

Gebühr direkt bei Beantragung

Rechtsgrundlagen (allgemein)

Passgesetz

Ansprechpartner/in
Mießner, Susanne
02261 404 107
Mrazek-Topic, Viktoria
02261 404 106