Abmeldung

Allgemeine Informationen

Sobald Sie aus einer Wohnung ausziehen und ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben, ist spätestens nach zwei Wochen* eine Abmeldung erforderlich. Eine Abmeldung erfolgt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bundespersonalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlagen (allgemein)

Bundesmeldegesetz

Formulare
Ansprechpartner/in
Mießner, Susanne
02261 404 107
Mrazek-Topic, Viktoria
02261 404 106