Abmeldung
Allgemeine Informationen
Sobald Sie aus einer Wohnung ausziehen und ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben, ist spätestens nach zwei Wochen* eine Abmeldung erforderlich. Eine Abmeldung erfolgt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bundespersonalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Bundesmeldegesetz
Formulare
Ansprechpartner/in
Mießner, Susanne
susanne.miessner@bergneustadt.de
02261 404 107
Mrazek-Topic, Viktoria
viktoria.mrazek-topic@bergneustadt.de
02261 404 106